der GbR Grundstücksgemeinschaft Seibold

BEZAHLUNG
Alle Zahlungen sind spesenfrei an die Grundstücksgemeinschaft Seibold, Villa Jagdschloss & Elisenhof zu leisten. Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises ist sofort fällig, erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages besteht ein Anrecht auf die vorgenommene Buchung. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Ihrer Anreise zu zahlen.

KURZFRISTIGE BUCHUNGEN
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Antritt der Reise getätigt werden, ist der gesamte Mietpreis sofort zu überweisen. Kurzfristig erteilte Reservierungen sind nach schriftlicher Bestätigung durch die Grundstücksgemeinschaft Seibold auch ohne vorherigen Eingang der Mietzahlung beidseitig verbindlich.

REISERÜCKTRITT / UMBUCHUNG
Die Grundstücksgemeinschaft Seibold räumt dem Mieter jederzeit ein gültiges Rücktrittsrecht ein.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Grundstücksgemeinschaft Seibold. Im Falle eines Rücktritts hat der Mieter Schadenersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen zu leisten. Die Höhe des Ersatzanspruchs bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittszeitpunkt zum vereinbarten Reisebeginn und ist wie folgt gestaffelt:

90 – 60 Tage vor der Anreise 10 % des Mietpreises
59 – 30 Tage vor der Anreise 40 % des Mietpreises
29 – 07 Tage vor der Anreise 60 % des Mietpreises
06 – 01 Tage vor der Anreise 90 % des Mietpreises
Bei Nichtbezug des Appartements 100 % des Mietpreises

Im Falle einer Nichtanreise ohne vorherige Stornierung oder bei Rücktritt am Anreisetag werden 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt, wobei der Nachweis eines geringeren Schadens dem Mieter vorbehalten bleibt. Bei Rücktritt oder Umbuchung vor den genannten Rücktrittsfristen wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € erhoben. Grundsätzlich beträgt die Gebühr für eine Stornierung mindestens 75,00 €. Umbuchungen, die in die Fristenstaffelung fallen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
Die Grundstücksgemeinschaft Seibold empfiehlt den Abschluss einer Reise - Rücktrittskosten - Versicherung!
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen ein entsprechendes Versicherungspaket.

AN- UND ABREISE / MINDESTBUCHUNGSDAUER
Die An- und Abreisetage sind frei wählbar, jedoch in der Hauptsaison aus organisatorischen Gründen auf Samstag oder Sonntag beschränkt. Mindestbuchungsdauer: Hauptsaison 7 Übernachtungen, Zwischen- und Nebensaison keine Einschränkung.

PERSONENANZAHL
Jedes Appartement darf nur mit der reservierten Personenanzahl belegt werden. Bei einer höheren Personenanzahl erfolgt die Berechnung gemäß gültiger Preisliste. Sinngemäß gilt dies auch für Haustiere.

HAUSTIERE
Wir bitten um Verständnis, dass wir das Mitbringen von Haustieren nur nach Rücksprache gestatten können.

HAFTUNG
Für alle durch den Mieter verursachten Schäden, ist dieser selbst haftbar. Er ist während der Mietdauer verantwortlich für die Wohnung und verpflichtet sich, diese in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit besenrein zu übergeben. Der Mieter trägt das eigene Risiko bei unsachgemäßer Handhabung des zur Verfügung gestellten Inventars. Eine Haftung für beschädigtes Eigentum am Reisegepäck, PKW und Haustiere, sowie Personenschäden trägt die Grundstücksgemeinschaft Seibold nicht. Eltern haften für ihre Kinder.

BEANSTANDUNGEN
Grundsätzlich kann der Mieter davon ausgehen, dass er bei Anreise ein gepflegtes und geordnetes Mietobjekt vorfindet. Sollte der Mieter dennoch Beanstandungen an seinem Feriendomizil haben, stehen ihm Herr und Frau Pflug im örtlichen Büro der Grundstücksgemeinschaft Seibold, für die Regelung zur Verfügung.
Sollte im Einzelfall das Problem dann noch nicht gelöst sein, muss spätestens, innerhalb von 7 Tagen nach Reiserückkehr eine schriftliche Beschwerde bei der Verwaltung vorliegen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

SCHADENERSATZ
Für Pflichtverletzungen haftet die Grundstücksgemeinschaft Seibold nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Grundstücksgemeinschaft ist in Ausnahmefällen oder bei Eintritt höherer Gewalt berechtigt, ein Ersatzappartement zu stellen.

GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand wird bei Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von EUR 5.000 das Amtsgericht Bergen/ Rügen, darüber hinaus das Landgericht Lübeck vereinbart (§ 38 Abs.: 1-2 ZPO).

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